Welche Unterlagen sind für den
rechtssicheren Immobilienverkauf nötig?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis – für den Immobilienverkauf sind unterschiedliche Unterlagen relevant. Liegen Unterlagen nicht vor oder sind sie nicht mehr gültig, müssen sie bei Ämtern und Behörden besorgt werden. Das kostet oft viel Zeit und Nerven. YOVENTI Immobilien nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Immer wieder gibt es Eigentümer, die davon ausgehen, dass der Grundbuchauszug zum Immobilienverkauf genügt. Doch das ist falsch. Fehlt beispielsweise spätestens zum Besichtigungstermin der Energieausweis, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. „Für uns von YOVENTI Immobilien ist die Besorgung der verkaufsrelevanten Unterlagen Routine. Wir wissen, welche nötig sind und wo wir sie in Hamburg und Berlin erhalten“, sagt YOVENTI-Geschäftsführer Michael Trübger.

Ohne Grundbuchauszug geht nichts

Der Grundbuchauszug dokumentiert unter anderem, wer Eigentümer einer Immobilie ist. Bei einem angestrebten Eigentümerwechsel ist die Vorlage des aktuellen Grundbuches spätestens für die finanzierende Bank der Käuferpartei unerlässlich.

„Ebenso steht im Grundbuchauszug, ob es Rechte oder Lasten zugunsten Dritter gibt, z.B. Schulden, Hypotheken oder eingetragene Wohnrechte“, weiß Michael Trübger. Den Auszug aus dem Grundbuch erhält man beim Grundbuchamt.

Auch die Flurkarte darf nicht fehlen

Auch die amtliche Flurkarte wird bei vielen Immobilienverkäufen zunächst nicht als Priorität betrachtet. Dabei ist sie fast genauso wichtig wie der Grundbuchauszug. Schließlich ist sie der amtliche Nachweis, dass das Grundstück existiert. Die Flurkarte enthält Grundstückslage, Grundstücksgrenzen, Bebauung sowie eine Flurstücksnummer, durch die das Grundstück eindeutig identifiziert wird.

Die Flurkarte erhalten Eigentümer beim Katasteramt und in den meisten Fällen auch digital über die entsprechenden
offiziellen Portale der Städte und Kommunen  im Internet.

Unterlagen für den rechtssicheren Immobilienverkauf

Baupläne für die Banken

Baupläne werden oft von Banken verlangt, um sich ein Bild von der Konstruktion und dem Zustand der Immobilie machen zu können. Die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung gehören dazu. Für diese Dokumente ist das Bauordnungsamt zuständig. Ist das Objekt jedoch sehr alt, sind dafür nicht immer alle Pläne vorhanden. Mit den Grundrissen verhält es sich ähnlich. „Banken wollen oft maßstabsgetreue Unterlagen einsehen. Sind sie nicht vorhanden, müssen sie erstellt und nachgereicht werden. Auch darum kümmern sich unsere Mitarbeiter gern“, sagt Michael Trübger.

Energieausweis obligatorisch für die Vermarktung

Wie bereits erwähnt, kann das Fehlen des Energieausweises ein Bußgeld nach sich ziehen. „Er ist aber nicht erst zur ersten Besichtigung wichtig“, betont Michael Trübger. „Die Daten des Energieausweises bringen bereits notwendige Anhaltspunkte für die Immobilienvermarktung selber und schaffen Transparenz und Vertrauen bei allen beteiligten Parteien. Deshalb raten wir grundsätzlich dazu, den Energieausweis bereits schon für die Präsentation auf den Online-Portalen und im Exposé zu berücksichtigen.” Der Energieausweis kann von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten wie Architekten, Ingenieuren, Handwerksmeistern mit entsprechender Zusatzausbildung und Energieberatern erstellt werden. Zudem gibt es mittlerweile zahlreiche Online-Portale, die diese Dienstleistung ebenfalls anbieten, jedoch nach unserer Meinung, meist nicht zu vergleichbarer Qualität liefern können.

Weitere Dokumente

Bei Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen kommen Unterlagen wie Teilungserklärungen, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne und eventuelle Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über Wohn- und Nutzungsrechte hinzu.

Sie suchen Unterstützung bei der Zusammenstellung der verkaufsrelevanten Unterlagen? Unsere YOVENTI-Mitarbeiter beraten Sie gern.

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