Eine seriöse Immobilienbewertung ist
das A & O für den Kaufpreis einer Immobilie
Wir sind zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung!
YOVENTI entwickelt sich immer weiter – in Hamburg und Berlin gibt es nun jeweils eine/n Mitarbeiter/in mit der Zusatzausbildung „DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung- D1“. Seit November 2022 heben wir damit die Immobilieneinwertung auf ein neues Niveau: neben unserer langjährigen Markterfahrung in beiden Städten haben unsere Mitarbeiter:innen Dipl.-Ing. Steffi Steffen-Kriegisch und Dipl.-Ing. Nicolaus Fromlowitz die Zusatzausbildung „Sachverständige/r für Immobilienbewertung – D1 (DEKRA zertifiziert)“ erfolgreich absolviert. (Link auf die entsprechende DEKRA Website)
Für unsere Kunden bedeutet das einerseits eine noch tiefergehende Beratung zu den Rahmenbedingungen ihrer Immobilienbewertung, denn es kann verschiedene
Perspektiven darauf geben: entspricht der Marktwert dem Verkehrswert? Wie stehen Sachwertverfahren dem Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren gegenüber? Oder: Wie ist ein Verkehrswertgutachten korrekt einzusetzen?
YOVENTI bietet andererseits neben dieser eingehenden Verkaufsberatung nun auch mehr Sicherheit bei der eigentlichen Kaufpreisbestimmung. Durch die Expertise können wir falsche Sichtweisen auf die Marktwerteinschätzung einer Immobilie erkennen und korrigieren.
Eine Immobilienbewertung muss auf den Punkt passen: für Eigentümer:innen ebenso wie für den Käufer:innen, aber auch aktuell in besonderem Maße für eine finanzierende Bank.
Wir von YOVENTI verstehen wir uns als Verkaufsprofis, die umfassende Unterstützung und entscheidende Impulse für Ihren Haus- oder Wohnungsverkauf bieten – wir erstellen aber keine Verkehrswertgutachten zu anderen Verwendungszwecken.
Dipl.-Ing. Steffi Steffen-Kriegisch, Hamburg
Dipl.-Ing. Nicolaus Fromlowitz | Berlin
Was genau machen Sachverständige im Rahmen einer Immobilienbewertung?
Sachverständige für Immobilienbewertung ermitteln einen Verkehrswert (im Sinne des §194 BauGB), der möglichst marktkonform ist:
Nach eingehender Betrachtung des Grundstücks, des Gebäudes und der Außenanlagen wird in mehreren Verfahren der Verkehrswert ermittelt.
- Dabei werden zunächst vorläufige Verfahrenswerte gebildet (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert)
- Anschließend folgt die Ermittlung der marktangepassten Verfahrenswerte (also eine situative Marktanpassung)
- Eine weitere Anpassung erfolgt ggf. durch die Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale
- Ermittlung der endgültigen Verfahrenswerte (Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert)
Sachverständige wägen die ermittelten Verfahrenswerte objektiv und neutral nach der gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ab.