Vorfälligkeitsentschädigung: was Immobilienverkäufer wissen sollten
Scheidung, beruflicher Wechsel oder Jobverlust – Gründe für einen Immobilienverkauf, bevor der Finanzierungskredit abgezahlt ist, gibt es viele.
Soll der Kredit vor Ablauf der Zinsfestlegung zurückgezahlt werden, erheben Banken dafür in der Regel eine Gebühr: die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wir von YOVENTI Immobilien erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Kreditnehmer haben grundsätzlich die Möglichkeit, einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Banken machen dann jedoch häufig geltend, dass ihnen ein finanzieller Nachteil entsteht, beispielsweise durch ausfallende Zinsen. In diesen Fällen fordern Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf?
„Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf hängt von mehreren Faktoren ab“, sagt YOVENTI Immobilienmaklerin Steffi Steffen-Kriegisch. „Wie lang ist die Restlaufzeit des Kredits? Welcher Zinssatz wurde vereinbart? Wie hoch ist der aktuelle Zinssatz? Wurden Sondertilgungsmöglichkeiten vereinbart?“ Häufig ist die vorzeitige Zurückzahlung des Kredits teuer. Nicht selten fordern Banken sechs bis zehn Prozent der offenen Restschuld.
Kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden werden?
„In bestimmten Fällen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entfallen“, weiß Detlef Schloer, „beispielsweise wenn die Käuferpartei den Kredit übernehmen möchte. Allerdings übernimmt die Käuferpartei diesen voraussichtlich nur dann, wenn sie am Markt keine besseren Konditionen findet. Zudem muss die Bank zustimmen und das tut sie nur, wenn die Käufer die entsprechende Bonität besitzen.“ Eine andere Möglichkeit wäre, eine vergleichbare neue Immobillien-Finanzierung bei der gleichen Bank abzuschließen, die dann etwaige verlorene Zinsumsätze ausgleichen würde.
Auch wenn der Kredit länger als zehn Jahre läuft, kann er mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. In einem solchen Fall darf die Bank laut BGB keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Und auch wenn die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft, missverständlich oder unvollständig ist, darf der Kreditnehmer jederzeit den Kredit widerrufen, kündigen oder vorzeitig ablösen. Es kann sich also lohnen, den Kreditvertrag genau prüfen zu lassen.
Lohnt sich der Hausverkauf trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
Wenn die Summe der ersparten Zinsen höher ist als die als die Vorfälligkeitsentschädigung, kann sich der Immobilienverkauf und die vorzeitige Ablösung des Kredits lohnen. Dies sollte also genau durchgerechnet werden. „Wer jedoch in einer Scheidung oder einer anderen sich verändernden Lebensphase steckt, fragt sich natürlich, was aus der Immobilie werden soll“, sagt Immobilienmaklerin Steffen-Kriegisch. „In einer solchen Phase ist es zu empfehlen, sich von einem Profi beraten zu lassen. Bei YOVENTI schauen wir uns jeden Einzelfall genau an und nehmen uns viel Zeit, um mit den Eigentümern die beste Lösung zu finden.“
Sind Sie unsicher, was aus Ihrer Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Was passiert nach einer Scheidung mit der Immobilie?
AllgemeinVerbraucherschutz oder “Ich möchte doch einfach nur ein Exposé haben..”
AllgemeinImmobilienfinanzierung – der Wert einer unabhängigen Beratung
AllgemeinInterview: Viola Fuchs, Gründerin von VIOLAS´ Gewürze & Delikatessen in Eppendorf
AllgemeinImmobilienbewertung durch Sachverständige
AllgemeinUnser jährliches Weihnachtsritual bei YOVENTI
AllgemeinEin kurzer Erfahrungsbericht über unseren Besuch auf der EXPO-REAL
AllgemeinGründungsmonat November – Wir feiern den YOVENTI-Geburtstag!
AllgemeinDie neue YOVENTI-Website
AllgemeinSchülerpraktikum bei YOVENTI
AllgemeinOffizielle Eröffnung unserer YOVENTI-Lounge in Hamburg
AllgemeinVorfälligkeitsentschädigung: was Immobilienverkäufer wissen sollten
AllgemeinWohnen im Vergleich: London vs. Berlin
AllgemeinWelche Unterlagen sind für den rechtssicheren Immobilienverkauf nötig?
AllgemeinRaus mit den tragenden Wänden
AllgemeinHilfe, ich habe eine Immobilie geerbt
AllgemeinLyckebo
AllgemeinOnline-Bewertung von Immobilien
AllgemeinWe did it!
AllgemeinYOVENTI Hamburg
Hofweg 54 I 22085 Hamburg
+49 (0)40 – 28 78 66 90
+49 (0)40 – 28 78 66 929
hamburg@yoventi.de
YOVENTI Berlin
Davoser Straße 2b I 14199 Berlin
+49 (0)30 – 810 56 75-75
+49 (0)30 – 810 56 75-99
berlin@yoventi.de
YOVENTI | unabhängig und persönlich
Immobilienkompetenz in Hamburg & Berlin
seit 20 Jahren!