Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt

Einziehen, vermieten, verkaufen? Wer eine Immobilie geerbt hat, stellt sich viele Fragen. Oft erfordert eine geerbte Immobilie eine zeitnahe Entscheidung. Doch in der Trauerphase fällt es Erben verständlicherweise schwer, sich damit zu befassen.

Eine geerbte Immobilie muss nicht unbedingt zum Problem werden – grundsätzlich handelt es sich ja in den meisten Fällen um stabile Werte. Aber z.b. im Vergleich zu Bargeld oder Aktienpaketen lassen sich Immobilien nicht so leicht aufteilen, sofern mehrere Erben berücksichtigt werden müssen. In solchen Fällen entstehen sogenannte “Erbengemeinschaften”. Dabei gilt zu beachten, dass kein Mitglied der Erbengemeinschaft allein über das Erbe entscheiden kann. Es ist erforderlich, unter den Erben eine gemeinsam getragene Entscheidungshaltung zu finden. Möchte einer der Erben die Immobilie z.B. behalten, muss er die anderen in der Regel ausbezahlen. Möchte einer die Immobilie verkaufen, kann er das nicht ohne die Zustimmung der anderen tun.

Den Wert der Immobilie kennen

Eine aktuelle Einschätzung des Immobilienwertes ist in jedem Fall zwingend notwendig, außer es gibt die einvernehmliche Meinung unter den Erben, die Immobilie gemeinsam halten zu wollen. Dieser Fall ist jedoch nach unserer Erfahrung relativ selten- meist gibt es zumindest EINE Erbpartei, die ausbezahlt werden möchte. „Bei der Immobilienbewertung berücksichtigt YOVENTI alle marktrelevanten Eigenheiten einer Immobilie, um den aktuellen Verkaufswert zu ermitteln“, sagt YOVENTI-Geschäftsführer Detlef Schloer.

Das Finanzamt orientiert sich im Hinblick auf die Erbschaftssteuer hingegen am lokalen Preisspiegel (Gutachterausschuss) und berücksichtigt weniger individuelle Besonderheiten einer Immobilie. Für Erben kann daraus ein Nachteil entstehen, wenn der geschätzte Wert des Finanzamtes nicht dem realen Marktwert entspricht. Denn schätzt das Finanzamt den Wert der Immobilie höher ein, muss eventuell eine höhere Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Zwangsversteigerung vermeiden

Häufig kommt es bei Erbengemeinschaften zu Streitigkeiten. „Doch wichtig ist“, betont Detlef Schloer, ferner „dass die Erben schließlich eine Einigung finden. Denn sonst droht eine Zwangsversteigerung.”

Eine Zwangsversteigerung sollte jedoch unbedingt vermieden werden

…denn in den meisten Fällen führt sie zu finanziellen Einbußen. Nicht umsonst sind sie bei Schnäppchenjägern beliebt“, so Schloer. Die Zwangsversteigerung kann von einem Mitglied der Erbengemeinschaft beim Amtsgericht beantragt werden, um eine Entscheidung über die Erbimmobilie zu erzwingen. „YOVENTI sieht sich in solchen Fällen als Mediator, um zwischen den Parteien zu vermitteln. Auf diesem Wege lassen sich oft die fairsten und zugleich sinnvollsten Lösungen für alle Beteiligte finden“, sagt Detlef Schloer.

Erbimmobilie - Einziehen, vermieten oder verkaufen

Kosten der geerbten Immobilie

Die laufenden Betriebskosten der geerbten Immobilie müssen von den Erben weitergezahlt werden. Hinzu könnte noch eine Erbschaftssteuer kommen. Jedoch hängt es davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis die Erben zum Erblasser stehen, wie viel die Immobilie wirklich wert ist und wie sie in der Vergangenheit genutzt wurde. Wenn Kinder von ihren Eltern erben, beträgt der Steuerfreibetrag 400.000 Euro. Ist die Immobilie weniger wert, muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Wenn Enkel von ihren Großeltern erben, gilt ein Steuerfreibetrag von 200.000 Euro.

Vom Immobilienprofi beraten lassen

Die Entscheidung, ob eine geerbte Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden soll, ist also nicht so einfach. In jedem Fall ist es ratsam, sich in solchen Fällen an erfahrene und verlässliche Immobilienmakler wie YOVENTI zu wenden. Ein Erbfall ist immer auch ein Trauerfall und deshalb für die meisten Erben keine einfache Zeit. Und trotzdem müssen manchmal zeitnah weitreichende Entscheidungen  getroffen werden. Abgesehen vom finanziellen Budget einer Immobilie geht es eben auch um einen Familienmittelpunkt mit hoher emotionaler Bindung.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen, wie Sie nun am besten vorgehen?
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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