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Selbstauskunft

Selbstauskunft (Miete)

  • Ich / Wir sind an der Anmietung des Objektes interessiert.


  • Mir /Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht.

  • Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts:


  • Mietinteressent/in
  • 2. Mietinteressent/in


  • SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen
  • YOVENTI Gesellschaft für Immobilienvermittlung mbH übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

    Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von YOVENTI Gesellschaft für Immobilienvermittlung mbH oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

    Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www. schufa.de/datenschutz eingesehen werden.“

    Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, bewahrt der Vermieter dieses Dokument für den Fall, dass eine Anfrage bei der SCHUFA erfolgt, für einen Zeitraum 12 Monaten auf. Im Falle des Vertragsschlusses wird dieses Dokument mit zu den Vertragsunterlagen genommen und unterliegt sodann den entsprechenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.


  • Folgende Anlagen müssen noch angefügt werden:
  • Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 7 MB.
    Als Nachweis über das von Ihnen angegebene Einkommen dienen bei Angestellten die Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, wenn nicht möglich Bestätigung über das Nettoeinkommen durch den Arbeitgeber. bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid; bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch Ihren Steuerberater. Für öffentliche oder privatrechtliche Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen. (Nicht erforderliche Angaben sind zu schwärzen).

  • Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 7 MB.
    Beigefügter SCHUFA-Hinweis unterzeichnet.

  • Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 7 MB.
    Zur Identifizierung der Mietinteressenten (alternativ können Sie die Unterlagen in unserem Büro abgeben, dann wir die Kopie nicht benötigt).

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